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MAV

MAV der katholischen Pfarrgemeinde St. Judas Thaddäus Duisburg-Süd

Mitarbeitervertretungen (MAV) sind, ähnlich den Betriebsräten, betriebliche Interessenvertretungen nach kirchlichem Arbeitsrecht und können in Betrieben ab 5 Beschäftigte gegründet werden. Die rechtliche Grundlage ist Artikel 140 unseres Grundgesetzes, welcher das Selbstbestimmungesrecht der Weimarer Reichsverfassung (Art. 137) von 1919 sichert. Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist die Interessenvertretung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pfarrei und zuständig für Fragen in Sachen Personal.

Die MAV setzt sich zusammen aus: (bitte anklicken)

Werner Marzi (Vorsitzender)
Claudia Crößmann (Stv. Vorsitzende)
Christine Schmitt (Schriftführerin)