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Pfarrei-Gremien

Neben dem Gemeinderat von St. Franziskus gibt es noch weitere Gremien innerhalb der Pfarrei Judas-Thaddäus.

1. Kirchenvorstand (KV)

Mit Gründung der Großpfarrei St. Judas Thaddäus am 01. Oktober 2006 sind die Kirchenvorstände von St. Franziskus und St. Hubertus aufgelöst und in einem gemeinsamen Kirchenvorstand der Pfarrei eingebunden worden.

Die Mitglieder des Kirchenvorstandes sind: (bitte anklicken)

2. Pfarrgemeinderat (PGR)

Als Teil der Pfarrei St. Judas Thaddäus hat jede Gemeinde, so auch unsere Gemeinde St. Franziskus aus Ihrem Gemeinderat je 3 Mitglieder in den Pfarrgemeinderat entsandt.

Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates sind: (bitte anklicken)

3. Mitarbeitervertretung (MAV)

Mitarbeitervertretungen (MAV) sind, ähnlich den Betriebsräten, betriebliche Interessenvertretungen nach kirchlichem Arbeitsrecht und können in Betrieben ab 5 Beschäftigte gegründet werden. Die rechtliche Grundlage ist Artikel 140 unseres Grundgesetzes, welcher das Selbstbestimmungesrecht der Weimarer Reichsverfassung (Art. 137) von 1919 sichert. Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist die Interessenvertretung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pfarrei und zuständig für Fragen in Sachen Personal.

Die Mitglieder der MAV sind: (bitte anklicken)